Rechtsprechung
   BVerwG, 23.11.2009 - 3 B 34.09 (3 C 41.09)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,36582
BVerwG, 23.11.2009 - 3 B 34.09 (3 C 41.09) (https://dejure.org/2009,36582)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.2009 - 3 B 34.09 (3 C 41.09) (https://dejure.org/2009,36582)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 2009 - 3 B 34.09 (3 C 41.09) (https://dejure.org/2009,36582)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,36582) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 41.09

    Acte-clair-Doktrin; analoge Anwendung; Analogie; erweiternde Auslegung einer

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2009 - 3 B 34.09
    BVerwG 3 B 34.09 (3 C 41.09).

    Rechtsmittelbelehrung Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 41.09 fortgesetzt.

  • VG Cottbus, 14.02.2018 - 3 L 95/18

    Verdächtiger muss sich Penis für Polizeiakten fotografieren lassen

    Sexualdelikte sind regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt und bergen damit statistisch betrachtet eine signifikant höhere Rückfallgefahr, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (OVG Saarland, B.v. 13.3.2009 - 3 B 34.09 - juris; BayVGH, Beschluss vom 02. April 2015 - 10 C 15.304 -, Rn. 8, juris; VG Cottbus, Beschluss vom 30. November 2017 - 3 L 681/17 -, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 08. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10084/18

    Grenzen der erkennungsdienstlichen Behandlung

    35 Anhand der Art der Tat - des gewaltsamen Schüttelns eines Säuglings - lässt sich anders als beispielsweise im Bereich von Sexualstraftaten (vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 -, juris, Rn. 33 ff.; BayVGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 -, juris, Rn. 8), im Bereich von Betäubungsmitteldelikten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 10 Cs 16.2069 -, juris, Rn. 11) oder bei typischen Aggressionsdelikten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Juni 2009 - OVG 1 M 4.08 - n.v.) nicht schon alleine und für sich genommen eine besondere Neigung herleiten, welche die Annahme eines damit möglicherweise einhergehenden Kontrollverlustes in der Öffentlichkeit rechtfertigen könnte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2010 - 13 A 3267/08

    Rechtsgrundlage einer auf fleischhygienerechtlicher Grundlage beruhenden

    Dass eine auf fleischhygienerechtliche Vorschriften gestützte Anordnung nicht auch gleichzeitig tierseuchenrechtlichen Charakter haben kann, vgl. aber a. A. Bay VGH, Urteil vom 28. April 2009 - 20 B 09.410 -, juris, nicht rechtskräftig, Revision vom BVerwG zugelassen durch Beschluss vom 23. November 2009 - 3 B 34.09, 3 B 34.09 (3 C 41.09) -, juris, hat der Gesetzgeber im Übrigen schon bei Schaffung der Entschädigungsregelung nach § 66 Nr. 5 TierSG deutlich gemacht.

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 23. November 2009 - 3 B 34.09, 3 B34.09 (3 C 41.09) -, a. a. O.

  • VGH Bayern, 02.04.2015 - 10 C 15.304

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung; Ermittlungsverfahren wegen

    Sexualdelikte sind regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt und bergen damit statistisch betrachtet eine signifikant höhere Rückfallgefahr, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (OVG Saarland, B.v. 13.3.2009 - 3 B 34.09 - juris Rn. 33 ff.; BayVGH, U.v. 22.11.2013 - 10 B 12.278 - juris Rn. 25).
  • VG Cottbus, 06.07.2020 - 3 K 1542/19
    Insoweit teilt die Einzelrichterin die Erwägung des Beklagten, dass bei einem Sexualdelikt regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen ist und damit eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 - juris; Beschluss der Kammer vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 - juris Rn. 13).
  • VG Cottbus, 07.06.2022 - 3 L 108/22
    Zwar teilt das Gericht die Auffassung, dass bei einem Sexualdelikt regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen ist und damit die Gefahr einer signifikant höheren Rückfallgefahr birgt, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 - juris Rn. 37; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 - juris Rn. 9; Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2022 - 3 L 14/22 - juris Rn. 15).
  • VG Cottbus, 28.01.2022 - 3 L 14/22

    Erkennungsdienstliche Behandlung eines Pädophilen

    Insoweit teilt das Gericht die Erwägung, dass bei einem Sexualdelikt regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters für derartige Delikte auszugehen ist und damit eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 - juris; Beschluss der Kammer vom 29. Dezember 2021 - 3 L 401/21 - zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen).
  • VG Cottbus, 24.11.2021 - 3 K 549/20
    Insoweit teilt die Einzelrichterin die Erwägung des Beklagten, dass bei einem Sexualdelikt regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen ist und damit eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 - juris; Beschluss der Kammer vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 - juris Rn. 13).
  • VG Cottbus, 29.12.2021 - 3 L 401/21
    Insoweit teilt das Gericht die Erwägung, dass bei einem Sexualdelikt regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen ist und damit eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 - juris; Beschluss der Kammer vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 - juris Rn. 13).
  • VG Potsdam, 18.08.2022 - 3 L 490/22
    Die kriminalistische Einschätzung des Antragsgegners, dass bei einem Sexualdelikt "regelmäßig" von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen ist und damit diese eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten, ist nicht zu beanstanden (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 - juris; VG Cottbus, Beschlüsse vom 28. Januar 2022 - 3 L 14/22 - juris Rn. 15; vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 - juris Rn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht